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Das Risiko
Unter dem Schweizer nDSG haftet der Mitarbeitende persönlich — mit Bussen bis zu CHF 250'000 nach Schweizer Recht.
Bereits ein versehentlich weitergeleiteter Laborbericht oder eine offene Patientenakte am Empfang kann genügen.
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Die Lösung
Dieser Kurs schult Ihre Mitarbeitenden im korrekten Umgang mit Gesundheitsdaten — vom Empfang bis zur Pflege. Ihre Einrichtung erhält einen dokumentierten Schulungsnachweis und ist rechtlich abgesichert.
Art. 60–66 nDSG
Beschreibung
Im Gesundheitswesen gehören Patientendaten zu den besonders schützenswerten Personendaten. Das nDSG stellt hier höchste Anforderungen an alle Mitarbeitenden — vom Empfang über die Pflege bis zur Verwaltung.
Dieser Kurs erklärt die Regeln des Datenschutzes mit konkreten Beispielen aus dem Gesundheitswesen: Patientendossiers, Arztgeheimnis, Umgang mit Versicherungen und Angehörigen.
Für wen ist dieser Kurs?
- Empfangspersonal, Pflegefachpersonen und Ärzte/Ärztinnen
- Verwaltung & Administration in Spitälern und Praxen
- Therapeuten, Apotheker und Labormitarbeitende
Was Ihre Mitarbeitenden in diesem Kurs lernen
- ✓ Besonders schützenswerte Gesundheitsdaten erkennen und korrekt bearbeiten
- ✓ Arztgeheimnis und Schweigepflicht im Alltag einhalten
- ✓ Patientendossiers nDSG-konform führen und aufbewahren
- ✓ Auskunftsrechte von Patienten korrekt umsetzen
- ✓ Datenweitergabe an Versicherungen und Angehörige rechtssicher gestalten
- ✓ Bei einer Datenschutzverletzung im Gesundheitswesen richtig reagieren
Massgeschneidert für Ihre Branche
Damit Datenschutz nicht abstrakt bleibt, passen wir die Szenarien, das Vokabular und die Beispiele im Kurs automatisch an die Branche Ihres Unternehmens an. So erkennen Ihre Mitarbeitenden die Relevanz für ihren eigenen Arbeitsalltag.
Kursinhalt
6 Abschnitte • 23 Lektionen • ca. 45 Min. Gesamtdauer
- ▶️ 1.1 Warum gibt es Datenschutz?
- ▶️ 1.2 Für wen gilt Datenschutz?
- ▶️ 1.3 Definition Personendaten
- ▶️ 1.4 Besonders schützenswerte Personendaten
- ▶️ 1.5 Definition Bearbeiten
- ▶️ 1.6 Wann gilt der Datenschutz nicht? (Pseudo vs. Anonym)
- ▶️ 2.1 Zweckbindung
- ▶️ 2.2 Verhältnismässigkeit
- ▶️ 2.3 Transparenz
- ▶️ 2.4 Richtigkeit
- ▶️ 2.5 Datensicherheit
- ▶️ 2.6 Aufbewahrung & Löschung
- ▶️ 3.1 Auskunft
- ▶️ 3.2 Berichtigung
- ▶️ 3.3 Löschung
- ▶️ 3.4 Widerspruch
- ▶️ 4.1 Interne Weitergabe
- ▶️ 4.2 Externe Weitergabe
- ▶️ 4.3 Auftragsbearbeitung
- 📄 4.4 Verzeichnis der Bearbeitungsaktivitäten
- ▶️ 5.1 Was ist eine Datenschutzverletzung
- ▶️ 5.2 Richtiges Verhalten
- ▶️ 5.3 Meldung beim EDÖB
- ▶️ 5.4 Sanktionen und Konsequenzen
- ❓ 6.1 Interaktive Lernzielkontrolle (Quiz)
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kunden sowie Mitarbeitende sehen es heutzutage als immer wichtiger an, dass ihre Personendaten rechtmässig bearbeitet und geschützt werden. Zudem kann bei einem Verstoss der Mitarbeitende sanktioniert werden. Es kann eine Busse in Höhe bis zu 250’000 CHF drohen.
Die Online-Schulung kann während der Durchführung unbegrenzt wiederholt werden. Sie können die Schulung verlassen und zu einem späteren Zeitpunkt fortfahren. Der Fortschritt wird automatisch gespeichert. Sobald aber die Schulung abgeschlossen und ein Zertifikat generiert wurde, kann auf die Schulung nicht mehr zugegriffen werden.
Das System erkennt, ob und wann das E-Learning komplett abgeschlossen wurde. Erst dann wird ein personifiziertes Zertifikat generiert. Im unerwünschten Fall einer möglichen Sanktion besteht immerhin ein Nachweis, dass Sie Ihrer Informationspflicht gegenüber Ihren Mitarbeitenden nachgekommen sind.
Ja. Wir haben eine eigene Lernplattform entwickelt. Beim Kauf einer Lizenz erhalten Sie einen Admin Zugang. Sie müssen nur einen Link zur Schulung an Ihre Mitarbeitende senden. Die Mitarbeitenden können sofort auf das eLearning zugreifen, ohne ein Konto erstellen zu müssen. Sie sehen in Ihrem Admin Dashboard den Fortschritt jedes Mitarbeitenden sowie deren Zertifikate.
Kein Problem. Der Kurs ist auch als SCORM 1.2 Paket verfügbar und kann in jedes beliebige LMS integriert werden. Fragen Sie uns einfach per E-Mail nach der Datei.