Beschreibung
Wer illegales Geld in grossem Stil anlegen will, kauft gerne Immobilien: Die Summen sind hoch, die Werte stabil und die Käuferstruktur lässt sich über Gesellschaften verschleiern. Mit dem revidierten Geldwäschereigesetz gelten seit dem 1. Oktober 2026 neue Sorgfaltspflichten für gewisse Beratungstätigkeiten, und im Fokus stehen dabei ausdrücklich auch Immobiliengeschäfte.
Die Schulung zeigt Maklerinnen, Vermarktern und Bewirtschafterinnen, woran sie verdächtige Geschäfte erkennen: der Käufer, der unbedingt bar zahlen will, die Gesellschaft ohne erkennbaren Zweck, der Mieter, der zwölf Monatsmieten im Voraus überweist. Sie lernen, die richtigen Fragen zu stellen, Antworten zu dokumentieren und einen Verdacht korrekt weiterzugeben. Nach der Lernzielkontrolle gibt es ein Zertifikat.
Mobile Friendly
Für das Smartphone gemacht: kurze Lernkarten, Wischen statt Scrollen. Ohne App, ohne Ton, auch auf Tablet und PC.
Kurz und knackig
5 kurze Module, ca. 30 Minuten insgesamt. Microlearning, das in jede Pause passt.
Sofort startklar
Ein Link genügt: keine Registrierung, kein eigenes LMS nötig. Mit Admin-Dashboard und Zertifikat.
Zielgruppe
- Immobilienmaklerinnen und -makler, Vermarktung und Verkauf
- Immobilienbewirtschaftung und Erstvermietung
- Projektentwicklung und Transaktionsberatung
- Geschäftsleitung von Immobilienunternehmen
Lernziele
- Verstehen, warum Immobilien für Geldwäscherei attraktiv sind
- Warnsignale bei Kauf, Verkauf und Vermietung erkennen
- Nach der wirtschaftlich berechtigten Person und der Herkunft der Mittel fragen
- Mit Bargeld und Zahlungen von Dritten richtig umgehen
- Einordnen, welche neuen Pflichten das revidierte GwG bringt
- Einen Verdacht korrekt dokumentieren und intern weitergeben
Kursinhalt
Rechtsgrundlagen
Der Kurs stützt sich auf das geltende Schweizer Recht. Die wichtigsten Grundlagen:
- Geldwäschereigesetz (GwG): Sorgfaltspflichten, Meldepflicht an die MROS und Informationsverbot
- Revision GwG und Transparenzgesetz: in Kraft seit 1. Oktober 2026, mit Sorgfaltspflichten für gewisse risikobehaftete Beratungstätigkeiten und Schwellenwerten
- Art. 305bis StGB: Strafbarkeit der Geldwäscherei, auch für Personen ausserhalb des Finanzsektors
Häufig gestellte Fragen
Das hängt von der Tätigkeit und von Schwellenwerten ab. Das revidierte GwG erfasst seit 1. Oktober 2026 gewisse Beratungstätigkeiten im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften, nicht jede Vermittlung. Lassen Sie die Unterstellung rechtlich abklären. Unabhängig davon ist Geldwäscherei für alle strafbar, und Warnsignale zu erkennen schützt Ihr Unternehmen.
Ja. Auch in der Vermietung gibt es typische Muster, etwa hohe Vorauszahlungen oder Mieter, hinter denen andere Personen stehen. Ein eigenes Modul behandelt diese Fälle.
Ja. Interne Meldestelle, Abläufe und Formulare Ihres Unternehmens lassen sich in den Kurs integrieren.
Ja, der Kurs ist speziell für das Smartphone gestaltet. Kurze Lernkarten passen ohne Scrollen auf jeden Bildschirm, mit Wischen geht es weiter und Übungen werden einfach angetippt. Er läuft ohne App und ohne Ton direkt im Browser, also auch unterwegs, in der Pause oder im Schichtbetrieb, und genauso auf Tablet und Computer.
Nein. Sie können unser System nutzen und Mitarbeitende mit nur einem Klick zur Schulung einladen. Keine Registrierung nötig.
Ja. Beim Kauf erhalten Sie ein Admin-Dashboard mit Echtzeit-Tracking. Ein einziger Link genügt, ohne Kontoerstellung für Mitarbeitende.
Ja, der Kurs ist als SCORM 1.2 Paket verfügbar und lässt sich in jedes gängige LMS integrieren.
- Admin-Dashboard mit Echtzeit-Tracking
- Zertifikat für alle Teilnehmenden
- Auch als SCORM 1.2 für Ihr LMS
Fragen? info@elearning.ch