Immer mehr Schweizer Unternehmen lagern ihre eLearning-Entwicklung an externe Fachkräfte aus — und das zu Recht: kein Recruiting, keine Fixkosten, sofort verfügbares Spezialwissen. Doch wer ohne klare Spielregeln arbeitet, riskiert Nachzahlungen, Rechtsstreitigkeiten und im schlimmsten Fall eine Umqualifikation durch die AHV-Ausgleichskasse.
1. Scheinselbständigkeit — das grösste Risiko bei der Freelancer-Zusammenarbeit
Es reicht bereits, wenn ein externer Entwickler über mehrere Monate ausschliesslich für Ihr Unternehmen tätig ist — und schon kann die AHV-Ausgleichskasse ihn als Scheinselbständigen einstufen. Weitere Warnsignale wie feste Arbeitszeiten oder die Nutzung Ihrer Infrastruktur verschärfen das Risiko. Die Konsequenzen treffen vor allem Sie als Auftraggeber.
Was passiert bei Scheinselbständigkeit?
Sie als Auftraggeber müssen rückwirkend AHV/IV/EO/ALV-Beiträge nachzahlen — Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Dazu kommen mögliche BVG-Pensionskassenbeiträge und eine Verletzung der Unfallversicherungspflicht (UVG). Der Freelancer verliert seinen Selbständigen-Status bei der AHV.
Die einfachste Lösung: Arbeiten Sie mit juristischen Personen
Der sicherste Weg, Scheinselbständigkeit zu vermeiden, ist simpel: Beauftragen Sie nur Freelancer, die über eine eigene GmbH oder AG abrechnen. Eine juristische Person ist per Definition kein Angestellter — das Risiko der Scheinselbständigkeit entfällt damit faktisch komplett.
GmbH / AG
Eigene Rechtspersönlichkeit, beschränkte Haftung, professionelle B2B-Abrechnung. Kein Risiko der Scheinselbständigkeit.
Einzelfirma / ohne Firma
Keine Trennung Privat-/Firmenvermögen, persönliche Haftung. Risiko der Scheinselbständigkeit deutlich höher — prüfen Sie hier besonders sorgfältig.
Falls Sie doch mit einer Einzelperson zusammenarbeiten, achten Sie auf folgende Punkte: Der Freelancer sollte nachweisbar für mehrere Kunden arbeiten, eigene Infrastruktur (Laptop, Software-Lizenzen) nutzen, und der Vertrag muss ein Werk- oder Dienstleistungsvertrag sein — kein Arbeitsvertrag.
💡 Übrigens: Genau aus diesem Grund ist eLearning.ch als Schweizer GmbH organisiert. Unsere Kunden erhalten saubere B2B-Rechnungen, klare Verträge und null Risiko bei der Sozialversicherung.
2. Wem gehören die Kursinhalte?
Hier lauert eine Überraschung: Gemäss Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) gehören die Rechte an einem Werk grundsätzlich dem Urheber — also dem Freelancer, der den Kurs erstellt hat. Nicht Ihnen. Auch dann nicht, wenn Sie dafür bezahlt haben.
Das bedeutet: Ohne explizite vertragliche Regelung könnte der Freelancer theoretisch den Kurs, den Sie finanziert haben, auch an andere Firmen verkaufen oder Ihnen die Weiterverwendung verweigern.
Checkliste: Was in Ihren Rahmenvertrag gehört
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3. Haftung — wer zahlt, wenn der Kurs Fehler enthält?
Stellen Sie sich vor: Ein Freelancer erstellt einen Compliance-Kurs für Ihr Unternehmen. Im Kurs steht eine falsche Rechtsinformation. Ein Mitarbeiter stützt sich darauf — und es kommt zum Schadenfall. Sie als Arbeitgeber haften gegenüber Ihren Mitarbeitenden, unabhängig davon, ob Sie den Kurs selbst erstellt haben oder nicht.
Ohne Rahmenvertrag
Die Haftung ist unklar. Sie haften gegenüber Ihren Mitarbeitenden — und müssen den Schaden dann beim Freelancer regressieren. Das kann teuer und langwierig werden.
Mit Rahmenvertrag
Der Freelancer garantiert die fachliche Richtigkeit und haftet für Mängel. Eine Haftungsbegrenzung (z.B. auf die Auftragssumme) schützt beide Seiten.
Wichtig: Verlangen Sie von Ihrem Auftragnehmer einen Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung. Seriöse eLearning-Dienstleister haben eine solche Versicherung standardmässig abgeschlossen. Sie kostet den Freelancer nur CHF 300–800 pro Jahr — deckt aber im Ernstfall Schäden in Hunderttausender-Höhe ab.
Fazit
Die Zusammenarbeit mit externen eLearning-Fachkräften ist für Schweizer Unternehmen eine hervorragende Alternative zur Festanstellung — wenn der Rahmen stimmt. Beauftragen Sie juristische Personen (GmbH/AG), regeln Sie Eigentumsrechte vertraglich und verlangen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung. So schützen Sie Ihr Unternehmen und legen die Basis für eine produktive Partnerschaft.
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